Unfallversicherung für die Freizeit
Eine Unfallversicherung für die Freizeit kommt für den Fall auf, in dem die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr zuständig ist. Da sich die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich auf die Arbeitszeit sowie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bezieht, ist man während der gesamten Freizeit ungeschützt. Dies bezieht sich bereits auf kleine Umwege wie beispielsweise einen kurzen Abstecher in den Supermarkt nach der Arbeit!
Der Versicherungsschutz dieser Variante einer Unfallversicherung tritt daher bei Unfällen des täglichen Lebens in Kraft, die nicht während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zwischen Arbeit und Wohnung stattfinden. Sie bietet gesetzlich Unfallversicherten Personen den Vorteil in ihrer Freizeit von einem vollen Versicherungsschutz zu profitieren, ohne auf eine private Unfallversicherung angewiesen zu sein!