Rechtsschutzversicherung
Jeder, dem ein Unrecht geschieht sollte die Möglichkeit haben, sein Recht auch einzuklagen. Doch Gerichtsverfahren sind nicht nur zeit- sondern auch kostenaufwendig. Zudem ist der Ausgang des Rechtsstreites oft ungewiss und kann zusätzliche Zahlungen nach sich ziehen. Innerhalb einer Rechtsschutzversicherung wird das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert.
Die Höhe der Deckungssummen einer Rechtsschutzversicherung ist individuell vereinbar, beträgt in der Regel allerdings ausreichend, um im Rechtsschutzfall zwei Instanzen durchschreiten zu können. Üblicherweise sind die Anwaltgebühren eines frei wählbaren Rechtsanwaltes, Zeugengelder oder Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, sowie die eventuell anfallenden Kosten des Gegners im Schutz dieser Versicherung enthalten.
Natürlich ist es möglich weitere Leistungen und deren Variationen hinzuzufügen und die Versicherung somit an den persönlichen Bedarf und die eigenen Ansprüche an eine Rechtsschutzversicherung anzupassen. Mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung muss man folglich nicht aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten sondern kann es risikolos einfordern!
Ein Versicherungsschutz besteht in der Regel allerdings erst drei Monate nach Versicherungsbeginn.