Wohngebäudeversicherung
Die Risiken denen die eigenen vier Wände ausgesetzt sind, können in einem Schadenfall eine enorme finanzielle Belastung bedeuten! Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer, indem sie drei Versicherungen in einem Vertrag verbindet: Die Feuer-, Leitungswasser- und die Sturmversicherung. Es ist nicht zwingend notwendig alle drei Versicherungen zu wählen, sondern es besteht in der Regel auch die Möglichkeit eines Einzelabschlusses oder einer zweier Kombination – je nach Bedarf des Versicherungsnehmers. Versichert ist jedoch ausschließlich das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt (also ohne alle beweglichen Sachen).
Das Ziel einer Wohngebäudeversicherung ist die Kostendeckung im Falle eines Schadens für den Wiederaufbau oder die Sanierung des Gebäudes. Bei einem Totalschaden wird dem Versicherungsnehmer der ortsübliche Neubauwert des Wohnhauses erstattet, bei einem Teilschaden leistet die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten und zudem werden die mit dem Schaden in Zusammenhang stehenden Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten geleistet.
Auf Wunsch können Eigentümer das Wohngebäude auch noch gegen weitere Elementarschäden versichern lassen. Darunter fallen beispielsweise Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen oder Erdbeben. Um diese abzusichern ist jedoch eine Prüfung zur Versicherbarkeit des Risiko-Ortes notwendig.