Private Krankenversicherung
Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung wird von Versicherungsgesellschaften die wesentlich umfangreichere Private Krankenversicherung angeboten. Sie existiert in drei verschiedenen Umfängen:
Die Vollversicherung, die entweder die gesamten Krankheitskosten oder zumindest ambulante und stationäre Krankheitskosten trägt.
Daneben existiert die Teilversicherung, die für einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten aufkommt.
Zuletzt gibt es die Zusatzversicherung, die zur gesetzlichen Krankenversicherung noch weitere Risiken absichert.
Eine Private Krankenversicherung können alle Personen abschließen, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Darunter fallen unter anderem Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Selbständige, Freiberufler und auch Beamte. Gesetzlich Pflichtversicherte Personen können lediglich private Zusatzversicherungen abschließen, um die Lücken, die innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung entstanden sind zu füllen und sich somit weiter vor Kosten zu schützen.