Privathaftpflichtversicherung Familie
Die Privathaftpflichtversicherung schützt die gesamte Familie, Ehepartner sowie Kinder, gegebenenfalls auch Paare ohne Trauschein, vor der finanziellen Belastung, die ein möglicher Schadenanspruch bedeuten würde. Denn laut Gesetz ist der Schädiger zu 100 Protzentiger Wiedergutmachung verpflichtet. Da die Haftung bei einem Großschaden leicht eine Millionenhöhe erreichen kann – das Abbezahlen eines solchen Schadens kann ein Leben lang dauern - ist eine Haftpflichtversicherung absolut notwendig und nimmt dem Versicherungsnehmer im Fall des Falles die finanziellen Folgen ab!
Aber auch kleine Unaufmerksamkeiten können schon unbequeme Folgen haben. Ein umgekipptes Rotweinglas auf des Nachbarn teurer Designercouch kann schnell teuer werden. Dabei haften Eltern für ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit. Bis zum 7. Lebensjahr der Kinder müssen sie jedoch nicht haften, solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
In der Privathaftpflicht sind zudem zahme Haustiere mitversichert. Katzen und Meerschweinchen beispielsweise können sich getrost einmal daneben benehmen – solange ihre Besitzer gut versichert sind! Der Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung gilt normalerweise weltweit und umfasst das private Umfeld inklusive Teilnahme am Straßenverkehr, im Freizeitbereich und natürlich während sportlicher Aktivitäten.