Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor möglichen Schadensforderungen Dritter im Rahmen der in der Versicherung vereinbarten Deckungssummen. Nach deutschem Recht ist die Haftung im Schadenfall grundsätzlich nicht begrenzt, das bedeutet, sie beträgt 100 Prozent!
Nach § 823 BGB ist jede Person zum Ersetzen des entstandenen Schadens verpflichtet – die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung liegt daher auf der Hand!
Schließlich kann ein verursachter Schaden leicht eine Ersatzforderung von mehreren hunderttausend Euro betragen. Wird beispielsweise bei einem Verkehrsunfall eine Person so schwer verletzt, dass Invaliditätsansprüche geltend gemacht werden, kann dies für einen Nichtversicherten Verursacher eine lebenslange Zahlung bedeuten!
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab, solange der Schaden durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit entstand und tatsächlich im privaten Bereich geschah. Das bedeutet, er darf weder einem beruflichen noch einem vereinsmäßigen Tun zuzuordnen sein.
Innerhalb der Privathaftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit die Höhe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden individuell zu bestimmen und sie somit an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.