Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte und staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge. Die als Basisrente bezeichnete Form der Vorsorge besticht vor allem durch ihre hohen Steuervorteile. Die Auszahlung an den Versicherungsnehmer beginnt ab dem 60. Lebensjahr und bietet kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass das angesparte Vorsorgekapital nicht in einer Summe ausgezahlt wird. Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente ist die Tatsache, dass sie im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht pfändbar ist und auch beim Arbeitslosengeld berücksichtigt wird.
Besonders beliebt ist diese Form der Rentenversicherung bei Selbständigen und Freiberuflern, da die Einzahlungshöhe sehr flexibel ist. Die Beiträge können monatlich oder einmalig am Jahresende gezahlt werden. Vorteile bietet die Rürup-Rente jedoch auch für Besserverdiener, die durch ihr hohes Einkommen oft hohen steuerlichen Belastungen unterliegen. Durch Zulagen wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert.