Tierhaftpflichtversicherung
Eine Tierhaftpflicht ist die wohl wichtigste Versicherung für jeden Tierhalter und sie ist in vielen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert ist diese Versicherung daher vor allem für Pferde- und Hundehalter. Diese haben nicht wie beispielsweise im Falle der Katzenhalter die Möglichkeit ihr Tier in der eigenen Privathaftpflicht zu versichern.
Der Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet wörtlich:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Das bedeutet, dass der Tierhalter im Falle eines Schadens zu 100 Prozent für sein Tier haftet. Durch eine Tierhaftpflichtversicherung kann man jedoch wenigstens das finanzielle Risiko minimieren, indem man sich davor schützt, durch einen vom Tier verursachten Unfall oder Schaden sein gesamtes Vermögen zu verlieren. Eine solche Versicherung leistet bei Schadenersatzansprüchen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen!
Abgesehen von den Haftpflichtversicherungen für Pferde und Hunde, gibt es auch
Haftpflichtversicherungen für Vereine, Reitlehrer und Schulpferde, sowie Betriebshaftpflichtversicherungen für Reitställe oder Hundeschulen.
In jedem Falle befindet man sich mit einer Tierhaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite! Weitere Infos finden Sie auch hier: Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht und Ponyhaftpflicht.